Championklasse: für bereits ernannte nationale und internationale Champions
Veteranenklasse: ab dem vollendeten 8. Lebensjahr
Vergabe von Titeln & Anwartschaften:
Der Titel Jugendbester kann nur an Hunde in der Jugendklasse vergeben werden, getrennt nach Geschlechtern, welche mit der Formwertnote "vorzüglich 1" bewertet wurden.
Der Titel CACA (Anwartschaft auf den Österreichischen Champion) und Res.CACA kann an mit "vorzüglich 1" ("vorzüglich 2" bei Res. CACA) bewertete Hunde in der Offenen-, Zwischen- und Championklasse, getrennt nach Geschlechtern vergeben werden.
Aus den CACA wird dann das CACIB ermittelt, ebenfalls getrennt nach Geschlechtern. Aus dem nachrückenden Res. CACA und den restlichen CACA wird das Res. CACIB ermittelt.
Der Rassebeste wird aus den Jugendbesten, den CACIBs und den V1 aus der Veteranenklasse ermittelt.
Jugendbester (JB)
CACA
Res.CACA
CACIB
Res.CACIB
BOS
Rassebester (BOB)
Gruppensieger der FCI Gruppen (BOG)
BEST in SHOW (BIS)
Bänder:
Jüngstenklasse: rosa Band
Vorzüglich: blaues Band
Sehr Gut: rotes Band
Gut: gelbes Band
Genügend: weißes Band
Nicht genügend: kein Band
Jugendbester: rot-weißes Band
CACA: rot-weiß-rotes Band
Res.CACA: orange-weiß-oranges Band
CACIB: goldenes Band
Res.CACIB: silbernes Band
Veteranenklasse: blau-weiß-rotes Band
Voraussetzungen für die Zuerkennung der Titel:
ÖSTERREICHISCHER JUGENDCHAMPION:
Siehe auch § 15 (5) der Ausstellungsordnung des ÖKV: Der Titel "Jugendbester" kann nur in der Jugendklasse an den mit "Vorzüglich 1" bewerteten Hund und zwar sowohl an den Rüden, als auch an die Hündin vergeben werden. Der Titel "Österreichischer Jugendchampion" wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der drei Mal auf einer österreichischen Ausstellung, auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (Jugendbester bzw. CACA) Sieger seiner Klasse wurde.
Zwei Titel müssen in der Jugendklasse, ein Titel kann in der Zwischen- oder Offenen Klasse erworben werden. Die drei Anwartschaften müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt werden. Der Titel "Österreichischer Jugendchampion" berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.
ÖSTERREICHISCHER CHAMPION (ÖCH):
Siehe auch § 15 (6) der Ausstellungsordnung des ÖKV: Bei Internationalen und Nationalen (Allgemeinen) Ausstellungen, die unter dem Schutz des ÖKV stehen, sowie bei dem vom Vorstand des ÖKV diesbezüglich geschützten Zuchtschauen (Klubsiegerschauen) kann auch die "Anwartschaft auf das Nationale Championat für Schönheit (CACA)" des ÖKV ausgeschrieben werden. Das CACA (Certificat d'Aptidude au Championat d'Autriche de Beaute: Zeugnis über die Anwartschaft auf das Österreichische Championat für Schönheit) kann vom Richter dem mit "Vorzüglich 1" bewerteten Hund aus der Offenen-, der Zwischen- und der Championklasse verliehen werden, dies sowohl an Rüden als auch an Hündinnen.
Der Titel "Österreichischer Champion" (ÖCH) für Rassen ohne Arbeitsprüfung wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der auf vier internationalen Hundeausstellungen in Österreich das CACA unter mindestens drei verschiedenen Richtern erworben hat. Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des CACA muss mindestens ein Jahr liegen. Zwei CACA können auch auf nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen mit CACA Vergabe in Österreich erworben werden.
INTERNATIONALER CHAMPION (CIB):
Siehe auch § 15 (7) der Ausstellungsordnung des ÖKV: Bei internationalen Hundeausstellungen, die unter dem Schutz der FCI stehen, wird auch die Anwartschaft auf das "Internationale Championat für Schönheit" der FCI ausgeschrieben. Zwischen-, Offene- und Championklasse konkurrieren gemeinsam, doch nach Geschlechtern getrennt. Das CACIB (Certificat d'Aptitude, auch Championat Internationale de Beaute: Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote "Vorzüglich 1" beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI, wenn nachstehende weitere Bedingungen erfüllt sind: Der Hund muss am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt sein und einen lückenlosen, anerkannten Abstammungsnachweis über mindestens drei Generationen besitzen.
Für die Erlangung des von der FCI zu vergebenden Titels "Internationaler Schönheits-Champion" (CIB) gelten die von der FCI jeweils aufgestellten und verlautbarten Bedingungen: derzeit 3 Generationen, 4 Anwartschaften in 3 verschiedenen Ländern unter 3 verschiedenen Richtern, mindestens 1 Jahr und 1 Tag dazwischen. Nach Erfüllung dieser Bedingungen der FCI ist der entsprechende Antrag beim ÖKV einzureichen.
Nächste ZZL findet am 7. Juni 2025 im Rahmen der Clubshow Vulkanland Winner 2025 in Hartberg statt. Um rasche Anmeldung wird ersucht da nur eine begrenzte Anzahl an ZZL dort möglich sein werden. Hier zur ZZL
Nächste ZZL findet am 02.06.2024 statt. Hier zur ZZL
Gebührenanpassung!
Auf der Gneralversammlung am 28.05.2023 wurde eine Anpassung der Gebühren beschlossen. Gültig ab 1. Juli 2023. Hier zu der Gebührenliste
01.07.2022 Auf der Generalversammlung am 28.05.2022 wurde eine Änderung der Zuchtordnung betreffend § 5 Abs. 5 beschlossen. Die neue Zuchtordnung ist ab 01.07.2022 gültig! Hier die Zuchtodnung
Der Ausstellungsreferent 01.01.2019: Ab 01.01.2019 gibt es einen ÖCNHS Jugendchampion und ÖCNHS Champion als neue Titel. Clubchampionate
Mit 25. Mai 2018 tritt die EU-weite Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Informationen zum Umgang des ÖCNHS mit personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
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