ÖKV Zuchtstättennamensschutz

  • 21 Mai
  • Der Zuchtstättenname darf aus höchstens drei Worten plus zwei Leerzeichen mit maximal 20 Buchstaben bestehen.
  • Bitte nutzen Sie die entsprechenden Kästchen auf dem Antragsformular.
  • Es sind mindestens drei verschiedene Zuchtstättennamen vorzuschlagen.
  • Auf der Homepage www.fci.be (Menüpunkt FCI-Zwingernamen) können Sie die bereits geschützten Zuchtstättennamen jederzeit abrufen. Vielleicht ist Ihr Favorit schon vergeben.
  • Die Worte „KENNEL“ und „ZWINGER“ dürfen in Ihren Vorschlägen nicht aufscheinen.
  • Ländernamen dürfen nicht angegeben werden. AUSNAHME: Österreich (in diversen Varianten)!
  • Ihre Vorschläge werden von der FCI genauso bearbeitet, wie von Ihnen am Formular vermerkt. Eine nachträgliche Ab- bzw. Änderung des Namens oder Ergänzung von Worten ist nicht mehr möglich.
  • Bitte geben Sie Ihren Favoriten immer an 1. Stelle an
  • Die Zuteilung des Zuchtstättennamens ist persönlich und auf Lebenszeit, solange er nicht gelöscht ist.
  • Ein Züchter kann nur einen Zuchtstättennamen, auch für mehrere Rassen, eintragen bzw. schützen lassen.
  • Bedenken Sie bei der Wahl Ihrer Vorschläge auch, dass in weiterer Folge Zuchtstättenname und Rufname des Welpen gemeinsam 35 Buchstaben nicht überschreiten dürfen. D.h. wenn beispielsweise Ihr Zuchtstättenname die vollen zwanzig Buchstaben umfasst, bleiben Ihnen lediglich fünfzehn Stellen für die Namensvergabe Ihrer künftigen Welpen.

ÖKV Zuchstättennamensschutz

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