ABSTAMMUNGSNACHWEIS REGISTER (Anhang zum ÖHZB)
- 21 Mai
Folgende Vorraussetzungen sind zu erbringen:
Vorraussetzungen und Ablauf einer Phänotypisierung:
"Phänotypische Begutachtung für die Eintragung ins ÖHZB"
Mindestalter
Das Mindestalter für die Phänotypbeurteilung von Rüden und Hündinnen beträgt15 Monate.
Beschränkungen
Die Phänotypbeurteilung hat grundsätzlich eine Gültigkeit bei Hündinnen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und bei Rüden bis zum vollendeten 10. Lebensjahr; es sei denn, aus Sicht des Zuchtzulassungsberechtigten sind die zum Zeitpunkt der Beurteilung vorgestellten Hunde noch nicht ausgereift, mit der Folge,dass die Gültigkeit auf 2 Jahre befristet werden kann.
Bei Auflagen und Einschränkungen bzw. Befristungen, die unabhängig vom Alter erteilt werden können, muss eine erneute Vorstellung erfolgen.
Die Vorgehensweise zur PtB hat wie nachstehend zu erfolgen:
- Antrag auf phänotypische Beurteilung (Formloser Antrag Post oder E-Mail), der den Namen des Hundes, eine Kopie der 3.- 5. Seite des Heimtierausweises (in dem Besitzer, Angaben des Hundes und die ChipNr. angeführt sein müssen)
- Gebühren für die PtB sind der ÖCNHS-Gebührenordnung zu entnehmen (ClubHP/Zuchtinformationen/Eintragungsgebühren)
- Vorstellen des Hundes an den ZZL Berechtigten gemäß Terminvorgabe des/derZuchtwart/in.
- Bei positiver Entscheidung/Phänotypisierung, sind anschließend folgende Unterlagen und Untersuchungen/Befunde einzubringen:
- HD Röntgen mit Befund (HD-A)
- ED u. OCD mit Befund (ED/OCD frei)
- Gebiss Kontrolle (korrektes, vollzahniges Scherengebiss
- Augenuntersuchung inkl. Gonioskopie (in allen Punkten. frei
- DNA-Profil
Für kastrierte Hunde (ärztliche Bestätigung) sind lediglich folgende Gesundenuntersuchungen mit Befund einzubringen: HD-A bis HD-B und der ECVOAugenbefund mit NUR der Gonioskopie mit dem Befund Pkt. 8, Dyspl. L.pectinatum Abnormalität unter 25%, daher noch frei.
Nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen erfolgt, seitens des ÖCNHS die Anfertigung des Abstammungsnachweises und der Übersendung an den Züchter durch den Österreichischen Kynologenverband (ÖKV).
Bei der Zucht mit Registerhunden müssen von allen Welpen DNA-Profile und ein Abstammungsnachweis (Int. anerkanntes Labor z.B. LABOKLIN), erstellt werden. Bis und mit der 3. Generation. Erst dann können die Hunde ab der 4. Generation in das A-Blatt übernommen werde. (siehe auch ZEO § 11, Punkt 3.) Im Register (Anhang zum ÖHZB), werden jene Hunde registriert, über die keine, oder nur unvollständige, von der FCI anerkannte Abstammungsnachweise vorgelegt werden können.
Nachkommen eines im Register (Anhang zum ÖHZB) eingetragenen Hundes, können bei Vorliegen von drei FCI Ahnenreihen, bei dem/der Zuchtwart/in des ÖCNHS zur Umschreibung in das "A" - BLATT beantragt werden. Der beabsichtigte Registrierungswunsch in das REGISTER - Anhang zum ÖHZB ist bei dem/der Zuchtwart/in des ÖCNHS zu beantragen.
Wien, am 09. Juni 2014
Der Vorstand