"BEOBACHTUNGSBLATT" (B-Blatt)

  • 21 Mai

siehe auch ZEO § 11, Punkt 2.)

Eintragung in das B-Blatt (Beobachtungsblatt):


a) In das B-Blatt werden nordische Hunde eingetragen, die zwar hinsichtlich ihrer Abstammung, nicht jedoch hinsichtlich der Qualität der Elterntiere in Bezug auf Gesundheit, Leistungsfähigkeit und / oder Wesen allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖCNHS entsprechen. Die Eintragung in das B-Blatt bedeutet, dass diese Rassehunde mit einem höheren Risiko bezüglich Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder Wesen belastet sind, als im A-Blatt eingetragene Hunde. Für im B-Blatt eingetragene nordische Hunde gilt Zuchtverbot. Nachkommen von einem mit Zuchtverbot belegten Hund werden nicht in das ÖHZB eingetragen.

b) Ein in das B-Blatt des ÖHZB eingetragener nordischer Hunde hat Anspruch auf Löschung im B-Blatt und Übertragung in das A-Blatt, wenn sich dieser rassetypisch entwickelt und nachstehende Untersuchungen und Unterlagen beigebracht werden. Diesem Antrag an den Zuchtwart des ÖCNHS sind beizuschließen:

  • HD-Befund, erstellt lt. Anhang 1 der ZEO des ÖCNHS (Befund: HD - A).
  • Aktueller Befund über eine Augenuntersuchung durch einen Tierarzt des Arbeitskreises Veterinärophthalmologie (AKVO), aus dem hervorgeht, dass der Hund frei von erbbedenklichen Augenerkrankungen ist.
  • Eine Ausstellungsbewertung mit dem Mindestformwert "SEHR GUT", vergeben von anerkannten Spezial-Richtern auf ÖCNHS-Sonderausstellungen im Rahmen von internationalen oder nationalen Ausstellungen des ÖKV oder auf ÖCNHS-Clubsiegerausstellungen in der „offenen Klasse“.
  • Der Original-Abstammungsnachweis des Hundes (B-Blatt)
  • Zusätzlich ist die Beibringung der fehlenden Unterlagen und Untersuchungen der Elterntiere, die zu der Ausstellung des B-Blattes geführt haben, unbedingt erforderlich.

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