ABSTAMMUNGSNACHWEIS "A-BLATT"

  • 21 Mai

siehe auch ZEO § 11, Punkt 1.)

Eintragung in das A-Blatt:


a) In das A-Blatt werden nordische Hunde eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen Bestimmungen des ÖKV und des ÖCNHS entsprechen.

b) Es müssen drei komplette Ahnenreihen in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sein.

c) Genaueste Einhaltung der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖCNHS.

d) Importhunde, die in kein anderes von der FCI anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und auf dem Abstammungsnachweis keinen Vermerk über Unregelmäßigkeiten des Zuchtvorgangs aufweisen.

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