Neue Heimtierausweise
- 22 Mai
Neue Heimtierausweise ab Ende des Jahres
In der Europäischen Union gelten ab 29. Dezember 2014 teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren. Zu diesem Zeitpunkt gibt es auch neue Heimtierausweise.
Nach Information der Landestierärztekammer Hessen gibt es keine Hinweise, dass die derzeit geltenden Ausweise auch im nächsten Jahr noch verwendet werden dürfen. Die Kammer empfiehlt, den Bedarf für dieses Jahr zu schätzen und nicht zu viele Heimtierausweise zu bestellen.
Die neuen Ausweise erhalten neben einer Laminierung kleine Veränderungen. So muss das Datum vollständig mit viersstelliger Jahreszahl eingetragen werden, gegebenenfalls ist die Tätowierungsstelle anzugeben. Das Datum der Ablesung der Kennzeichnung wird als Alternative zum Kennzeichnungsdatum offiziell anerkannt. Weiter sind die Kontaktdaten des ermächtigten Tierarztes, inklusive E-Mailadresse, einzutragen sowie bei Tollwut-Erstimpfung oder nach Ablauf der Gültigkeit von Wiederholungsimpfungen, ab wann die Impfung gültig ist. Die Angaben zum Besitzer sind von diesem zu unterschreiben. Blankoausweise dürfen nur an ermächtigte Tierärzte ausgegeben werden.
Eine Übergangsbestimmung zufoge behalten Ausweise, die vor dem 29. Dezember 2014 augestellt wurden, weiterhin ihre Gültigkeit.
Text aus Der Praktische Tierarzt Nr. 5/2014