
Die Geschäftsstelle informiert:
Generalversammlung 2010 am
08. Mai 2010
im Gasthaus zur Post in Seekirchen am Wallersee
Beginn 18.30 Uhr
http://www.gasthofzurpost.co.at/
Bei der Berechnung der Clubchampionate
2007 ist ein bedauerlicher Berechnungsfehler unterlaufen. Der
Titel ÖCNHS-Clubchampion 2007 wurde aberkannt und die
Ehrenurkunde mit Pokal eingezogen.
Vorstandsbeschluss vom 8.4.2008 (Umlaufverfahren)
zwecks Erweiterung auf Tierärzte/innen und authentischer Auslegung
des Vorstandsbeschlusses vom 22. Juli 2007:
| 1) |
Tierärzte/innen, die Züchter/innen
einer vom ÖCNHS betreuten nordischen Hunderasse sind, sowie
Tierärzte/innen, die als Ehepartner oder als Lebenspartner
im gemeinsamen Haushalt mit Züchter/innen leben, oder die
mit Züchtern/innen, welche mit ihnen in gerader Linie verwandt
oder verschwägert sind oder mit welchen sie in der Seitenlinie
bis zum vierten Grade verwandt oder im zweiten Grade verschwägert
sind, sind von zuchtrelevanten Untersuchungen ausgeschlossen:
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Die tierärztliche Untersuchung im Zuge der Wurfabnahme,
welche im Beisein des Clubbeauftragten durchgeführt wird. |
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Die laut der Zucht- und Eintragungsordnung des ÖCNHS
derzeit zuchtrelevanten Untersuchungen, wie Augenuntersuchung,
Gebissuntersuchung, HD-Untersuchung (HD-Röntgenaufnahme)
sowie in begründeten Fällen ein DNA-Identitäts-
und DNA-Abstammungsnachweis. |
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Die Nachzuchtkontrolle, bei welcher die Welpen bzw.
Junghunde einer beschränkten Zuchtzulassung untersucht
werden sollen, um klären zu können, ob die Elterntiere
für weitere Würfe freigegeben werden. |
2) |
Betroffen durch diesen Beschluss sind ausschließlich
die vom ÖCNHS betreuten nordischen Hunderassen: |
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Alle in Punkt 2 angeführten Hunde, die sich im
Besitz oder Eigentum der in Punkt 1 genannten Personen befinden. |
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Alle in Punkt 2 angeführten Hunde, in deren Abstammungsnachweisen
die in Punkt 1 genannten Personen als Züchter/innen eingetragen
sind. |
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Alle Wurfabnahmen von Welpen in deren noch auszustellenden
Abstammungsnachweisen die in Punkt 1 genannten Personen als
Züchter/innen einzutragen sind. |
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3) |
Alle anderen tierärztlichen Tätigkeiten,
die nicht in Punkt 1 und 2 angeführt sind, werden durch
diesen Beschluss nicht eingeschränkt.
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Wichtig Mitteilung
Vorstandsbeschluß vom 22.07.2007 mit sofortiger
Wirkung:
Vet. med. Untersuchungen der vom ÖCNHS betreuten nordischen Hunderassen
für die Zuchtzulassung und Nachzuchtenuntersuchungen von Tierärzten/innen,
die als Ehe- oder Lebenspartner/innen im gemeinsamen Haushalt mit
Besitzern/innen bzw. Züchtern/innen leben oder mit diesen in
einem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen, werden nicht mehr
im Rahmen der ÖCNHS ZEO zugelassen, ebenso dürfen Würfe
von selbigen nicht mehr abgenommen werden.
Anlässichlich der bevorstehenden Umstellung
einiger Computerprogramme im Österreichischen Kynologenverband
wurde auch die Datenbank für die Rassen neu reorganisiert. In
diesem Zusammenhang werden auch die Rassekürzel für einige
Rassen verändert. Für Eintragungen in das Österreichische
Hundezuchtbuch, ab Jahrgang 2007, sind diese neuen Rassekürzel
schon anzuwenden, dies betrifft unter anderem die Rasse
Siberian Husky mit dem neuen Rassekürzel SHU
und Samojede mit dem neuen Rassekürzel SAM
Die Rassekürzel für die restlichen vom ÖCNHS betreuten
Rassen bleiben gleich.
Neuer ÖCNHS Aufwandsersatz ab 01.01.2007 laut Beschuss
des Vorstandes
Nachzulesen unter: VK Aufwandsersatz
Änderungen laut ÖKV Zuchtbuch
Der Rufname des Rassehundes darf aus höchstens drei
Wörtern bestehen. Zuchtstättenname und Rufname gemeinsam
dürfen 35 Buchstaben nicht überschreiten.
Ab 1.1.2007 gibt es ein neues Formular für das Ansuchen
um einen ÖKV-Zuchtstättennamen
FEDERATION CYNOLOGIQUE INTERNATIONALE
(AISBL)
13, Place Albert 1er, B - 6530 Thuin (Belgique), tel : ++32.71.59.12.38,
fax :++32.71.59.22.29, email : info@fci.be
CIRCULAR
CIRCULAIRE 125/2006 22.11.2006
ZIRKULAR
CKC-Ahnentafeln und Richter
An seiner Sitzung vom 25. und 26. Oktober 2006 in Rom fasste der FCI-Vorstand
folgenden Beschluss:
Aufgrund anhaltend fehlender Kontakte und des Nichtbeantwortens unserer
Schreiben sowie der Tatsache, dass der CKC die Ahnentafeln von vielen
unserer Mitgliederorganisationen und Vertragspartner nicht anerkennt
und es zudem nicht möglich ist, zwischen ihm und der FCI eine
gemeinsame Orientierung zu finden, sind die Richter des Canadian Kennel
Club ab dem 1. Januar 2007 nicht mehr berechtigt, an internationalen
CACIB-Ausstellungen der FCI tätig zu sein.
Zudem werden die vom CKC nach dem 1. Januar 2007 ausgestellten Ahnentafeln
von der FCI nicht mehr anerkannt.
Schließlich ist der nationale CKC-Championtitel ab dem 1. Januar
2007 an internationalen CACIB-Ausstellungen der FCI zur Meldung in
der Championklasse nicht mehr berechtigt.
Wir ersuchen die Mitgliederorganisationen und Vertragspartner, die
Ausstellungsorganisatoren SOFORT darüber zu informieren. Bei
Nichtbefolgung dieser Entscheidungen müssen Sanktionen gegen
die Ausstellungs-Organisatoren verhängt werden.
Quelle: Aussendung FCI
Ab 2005 ist eine Meldung in der Gebrauchshundeklasse bei ÖCNHS-Clubschauen
nur mehr nach Vorlage des Arbeitsnachweises
der letzten Schlittenhunde-Rennsaison möglich.
Zusätzlich handelt es sich hierbei um ein Pilotprojekt um festzustellen,
ob seitens des ÖCNHS als zucht-und rassebetreuende Verbandskörperschaft
des ÖKV für die Schlittenhunderassen die Zuerkennung des
Prädikates "Leistungszucht"
in Verbindung mit dem A-Blatt ermöglicht werden soll.
Die Erreichung des Arbeitsnachweises der jeweiligen Rennsaison kann
in der Ahnentafel vermerkt werden, dazu ist der Original-Arbeitsnachweis
mit den bestätigten Ergebnislisten und der Original-Ahnentafel
an den Zuchtwart,
Frau Edith
Markl, A-6072 Lans Nr. 88
zwecks Durchführung zu senden. Nach der Eintragung werden alle
Original-Unterlagen wieder an den Besitzer retourniert.
Download
des Arbeitsnachweises im pdf Format
ÖKV
Leistungs- und Agilityleistungshefte
Ab sofort
besteht für unsere Mitglieder die Möglichkeit, ÖKV
Leistungs- und
Agilityleistungshefte - soferne für den jeweiligen Hund
noch keines von
einer anderen ÖKV-Verbandskörperschaft ausgestellt worden
ist - anzufordern.
Alle
unsere Mitglieder sind berechtigt, an allen vom ÖKV und dessen
Verbandskörperschaften ausgerichteten Leistungsprüfungen
und Turnieren
teilzunehmen und die Ergebnisse in das jeweilige Leistungsheft,
ebenso wie
alle Ausstellungsbewertungen, die auf internationalen und nationalen
FCI/ÖKV-Hundeausstellungen und ÖCNHS-Clubsiegerausstellungen
erreicht worden
sind, eintragen zu lassen.
Das entsprechende
Leistungsheft kann über unseren Zuchtwart,
Frau Edith
Markl, A-6072 Lans Nr. 88, schriftlich beantragt werden. Diesem
Ansuchen
muss die Original-Ahnentafel des Hundes beigelegt sein, da die Ausstellung
eines Leistungsheftes mit der jeweiligen Nummer in die Ahnentafel
verpflichtend einzutragen ist. Das Leistungsheft ist alleiniger offizieller
Ausweis über absolvierte Arbeitsleistungen, gilt als offizielles
Dokument
des ÖKV und darf nur einmal pro Hund ausgegeben werden.
Die neue
Prüfungsordnung (ÖPO) und das Agilityreglement sind
ebenfalls über
den ÖCNHS zu beziehen.
Die anfallenden
Kosten werden durch Zusendung per Nachnahme verrechnet.
Wir würden
uns freuen, wenn viele unserer Mitglieder den ÖCNHS bei den
diversen Veranstaltungen vertreten und der Öffentlichkeit gezeigt
wird, dass
unsere "Nordischen" auch ihren
Patz im Turnier- und Leistungssport haben.
Für
den ÖCNHS
Fritz Paier
Mehr über Hundeerziehung,
Turnier- und Leistungssport
Für
die Aktualisierung der Rassenfotomappen würden wir neue Fotos
von den Hunden unserer Mitglieder benötigen. Bitte senden sie
Fotos ihrer Hunde an die Geschäftsstelle:
Karl
Pleininger, A-2223 Hohenruppersdorf, Hofäcker 4
e-Mail:office.oecnhs@gmx.at
Oder
Fotos per Mail im Format jpg
Karl
Pleininger
Studie der University of
Göttingen über Sebadenitis
Bei der dem letzten Sitzung der
WUAC (Welt Union of Akita Clubs) in Luxemburg wurde ein Projekt zur
Erforschung von Sebadenitis beim Akita beschlossen. Da der ÖCNHS
schon im Vorfeld die uns zur Verfügung stehenden Daten über
erkrankte Hunde zum Akita Club Deutschland, bzw. an die WUAC gesandt
hat, möchten wir über diesen Aufruf versuchen österreichweit
Akitabesitzer zu bitten, deren Hunde an dieser Erkrankung leiden,
an dieser Studie mitzuwirken.
Alle zur Verfügung gestellten
Daten werden natürlich streng vertraulich behandelt.
Anbei ein Auszug aus
einem Schreiben von Frau Kammerscheid-Lammers (Vizepräsidentin
der WUAC)
Zur WUAC-Sitzung in Luxemburg:
Das Problem kann ich nur laienhaft darstellen, dafür werden
es aber
die meisten auch nachvollziehen können. Bislang gibt es weltweit
lediglich Beschreibungen über die SA beim Akita und Tips/Hinweise,
wie diese Erkrankung zu behandeln ist. Was in den Zellen aber
tatsächlich passiert, wodurch die Zerstörrung der Talgdrüsen
ausgelöst wird, weiss zur Zeit niemand.
Die Sebadenitis ist eine Erkrankung, die es beim Menschen nicht
gibt,
von daher ist es auch so schwierig einen Ansatzpunkt für die
Forschung zu finden. Da sich die DNA des Menschen und der Säugetiere
in vielen Bereichen/Abschnitten gleichen oder sehr ähnlich sind,
ist
es immer vorteilhaft, wenn es die gleiche Erkrankung auch beim
Menschen gibt.
Diesen Vorteil habe wir nicht, von daher ist der Ausgang und die
Zeitdauer einer solchen Studie auch nicht vorherzusagen. Trotzdem
sind die Japaner bereit, sehr viel Geld in eine entsprechende Studie
zu stecken. Da wir von Beträgen reden, für die man in Deutschland
locker ein schönes Einfamilienhaus kaufen kann, sind jetzt die
Anwälte gefragt, die einen für beide Partner akzeptablen
Vetragsabschluss zwischen der Uni Göttingen und dem Japan Kennel
Club
aushandeln müssen.
Sobald dies erfolgt ist, benötigen wir, d.h. in diesem Fall
Frau Dr.
Pfeiffer und Prof. Dr. Dr. Brening von der Universität in Göttingen
von einigen stark betroffenen Akita Biopsien, Blutproben und
Ahnentafelnkopien. Mit diesen Proben werden Test durchgeführt,
um so
die vielversprechendste Forschungsmethode herauszufinden. Da sind
aber die Molekulargenetiker/Molekularbiologen gefragt.
Die "Botschaft" aus Luxemburg ist zusammenfassend, dass
der JKC und
die WUAC gewillt ist, dass Projekt auf jeden Fall anzugehen. An der
Universität in Göttingen werden sehr gute Chancen gesehen
(dem Team
von Prof. Dr.Dr. Brening ist es u.a. gerade gelungen, den BSE-
Auslöser im Blut nachzuweisen, so dass künftig Anlageträger
ausgeschlossen werden können) der Ursache von Sebadenitis auf
die
Spur zu kommen und daraus ein Verfahren zu entwickeln, dass
Anlagerträger mit eine Aussagekraft von 100 % bestimmt werden
können.
Sobald zwischen dem JKC und der Uni geklärt ist, wann Göttingen
starten kann, werde ich die mir bekannten Akitabesitzer anschreiben
und um entsprechende Proben bitten. Wie die Proben aufbereitet werden
müssen, werde ich dann umgehend mitteilen.
Alle Proben sollen an:
Dr. Ina Pfeiffer
Institute of Veterinary Medicine
University of Göttingen
Groner Landstraße 2
37073 Göttingen Germany
Es wäre sehr hilfreich, wenn sich in den nächsten 4
Wochen die
Besitzer von an Sebadenitis erkranken Akita, bei mir per Mail oder
Fax melden und kurz die Bereitschaft signalisieren, dass sie
Biopsien, Blut und Ahnennachweis für das WUAC/JKC-Projekt in
Göttingen zur Verfügung stellen werden. Ich werde diesen
Personenkreis dann sofort informieren, wenn ich "grünes
Licht" aus
Japan bekomme. Wir rechnen damit, dass bis Ende März alle Regelungen
getroffen sind. Diese Zeit bitte ich abzuwarten, damit den Hunden
nicht unnötig mehrfach Biopsien und Blut entnommen wird.
Die Mitgliedschaft im Akita Club hat nichts damit zu tun.
Jeder der ein solches Projekt mit seinem Akita unterstützen
will, ist
uns willkommen, lediglich die Abstammung des Akita sollte gesichert
sein.
Menschliche Eitelkeiten und emotionale Bedürfnisse sollten
zum Wohle
der Rasse zurückgestellt werden - dann werden wir auch etwas
bewegen
können! Ich hoffe daher auch weiterhin auf Informationen und
bedanke
mich bei allen, die bislang mitgemacht haben und bei denen, die noch
mitmachen werden :))!
Mit freundlichem Gruß,
Angelika Kammerscheid-Lammers
Es wird über alle Zuchtverbände
Europas zur Mithilfe aufgerufen.
Ich bitte alle, die mitmachen, sich mit
mir in Verbindung zu setzen.
Fritz Paier, A-8230 Hartberg, Flattendorf 94, Tel.: 0664/1636237 Fax:
03335/40557 office@akitainu-austria.com