
Allgemeines zu Hundeführschein
ÖKV - Mitgliedsvereine leisten mit der
Durchführung von Erziehungskursen und den vielen Prüfungen
in den verschiedenen Ausbildungssparten (27.291 registrierte geprüfte
Hunde im Jahr 1999) bereits heute einen wichtigen Beitrag bei der
Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung
von Hunden. Der ÖKV-Hundeführschein ist ein flächendeckendes
und einheitliches Angebot mit gleichen Qualitätsstandards für
alle Hundehalter.
Der ÖKV-Hundeführschein ist eine Prüfung mit einheitlichem
Zertifikat. Der "ÖKV - Hundeführschein" bestätigt,
dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und sich ein bestimmter
Hund zum Zeitpunkt der Prüfung ausgebildet und sozialverträglich
gezeigt hat.
Vorbereitungskurse und Prüfungen zum ÖKV-Hundeführerschein
werden von den ÖKV-Vereinen nach einheitlichen Kriterien durchgeführt,
wobei nur geprüfte Trainer und lizenzierte Prüfer (ÖKV-Leistungsrichter)
eingesetzt werden.
Die drei Säulen des ÖKV -Hundeführscheines
Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des ÖKV - Hundeführscheines
basieren auf folgenden drei Säulen :
Säule 1: Sachkunde des Hundehalters (Wissen
über Hundeverhalten und Hundehaltung)
Im Rahmen der Vorbereitungskurse wird den Teilnehmern umfangreiches
Wissen über Hunde und Hundehaltung vermittelt. Das erlangte Wissen
wird im Rahmen einer schriftlichen Sachkundeprüfung abgefragt.
Ein Fragen- und Antwortkatalog steht zur Verfügung.
Säule 2: Gehorsam des Hundes
Hunde müssen jederzeit durch den Hundeführer kontrollierbar
sein - sie müssen gehorsam sein. Die Ausbildung geschieht durch
den Hundehalter selbst, unter fachmännischer Anleitung geprüfter
Trainer. Der Gehorsam des Hundes wird im Rahmen der praktischen Prüfung
überprüft.
Säule 3: Sozialverträglichkeit des
Hundes (mit Elementen aus Verhaltenstests)
Neben dem Gehorsam wird das Verhalten des Hundes in nachgestellten
Alltagssituationen überprüft. In diesen Übungen mit
den strengen Anforderungen an den Hund sind wesentliche Elemente eines
Verhaltens- bzw. Wesenstests abgedeckt. Der Sozialverträglichkeit
des Hundes wird im Rahmen der praktischen Prüfung überprüft.
Vorbereitungskurse
Hundehalter können das geforderte Können und Wissen in den
von ÖKV-Vereinen angebotenen Vorbereitungskursen erwerben. Teilnahmeberechtigt
ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine Mitgliedschaft
in einem ÖKV - Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei Kursbeginn
ist das Vorliegen einer Hunde-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen
und ein gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen. Es
sind grundsätzlich alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge, ohne
Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens
12 Monate alt sind.
Alle Kursteilnehmer erhalten schriftliche Schulungsunterlagen mit
dem Inhalt : Hundehaltung allgemein, Erziehung des Hundes, Wesen und
Verhaltenseigenschaften des Hundes, Informationen über geltende
Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Hundehaltung.
Unter der Leitung und Aufsicht eines geprüften Trainers werden
Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit des Hundes
durchgeführt, die die Teilnehmer auf die praktischen Prüfungsanforderungen
zum ÖKV - Hundeführschein vorbereiten.
Prüfung
Hundeführschein-Prüfungen können alle Mitgliedsvereine
des ÖKV veranstalten. Die Prüfungen sind öffentlich.
Sie können ganzjährig an jedem Tag durchgeführt werden.
Sie können sowohl auf Vereinsübungsplätzen und Sportplätzen,
als auch an einem öffentlichen Ort durchgeführt werden,
sofern eine genügend große Personengruppe, Lärmbelastung
und Fahrzeugbewegungen vorhanden sind.
Die Teilnahme an einer ÖKV - Hundeführschein - Prüfung
ist nicht an eine Mitgliedschaft in einem ÖKV - Verein gebunden.
Auch ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs nicht zwingend erforderlich.
Es sind grundsätzlich sind alle Hunde, Rassehunde und Mischlinge,
ohne Rücksicht auf ihre Größe zugelassen, die mindestens
12 Monate alt sind.
Vor Beginn der Prüfung im praktischen Teil sind die zu prüfenden
Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe
ist die Überprüfung der Identität des Hundes (z.B.:
Überprüfen der Tätowier- bzw. Microchip-nummer). Der
Prüfer darf einen Hund bei augenscheinlichen Wesensmängeln,
insbesonders bei Aggressivität gegen Menschen und Hunde nicht
zur Prüfung zulassen.
Die Prüfungen können nur von anerkannten ÖKV - Leistungsrichtern
(siehe Richterliste des ÖKV) abgenommen werden. Das Ergebnis
der Prüfung ist mittels Bewertungsliste vom jeweiligen Prüfer
an das ÖKV-Büro zu übermitteln. Die erfolgreichen Prüfungsteilnehmer
erhalten den ÖKV- Hundeführschein. Zusätzlich können
entsprechende Urkunden und Hundeplaketten gegen Kostenersatz ausgegeben
werden. Die erforderlichen Prüfungsformulare (Richterblätter,
Bewertungslisten, Hundeführscheine, Plaketten) sind im ÖKV-Büro
erhältlich.
Ablauf der Prüfung :
Sachkundeprüfung des Hundehalters :
Der Prüfling erhält 30 Fragen aus verschiedenen Bereichen
(willkürliche Auswahl aus 250 Fragen aus den Gebieten : Allgemeines
Wissen über Hundehaltung in der heutigen Gesellschaft, artgerechte
Haltung, Pflichten des Hundehalters, Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen
zur Hundehaltung, Erste Hilfe beim Hund, Hygiene und Gesundheit, Verständigung
zwischen Mensch und Hund, Erziehung, Wesen, Trieb- und lnstinktveranlagung,
Körpersprache und Ausdrucksverhalten des Hundes, Konditionierung,
usw. Die Sachkundeprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens
70 % der Fragen richtig beantwortet wurden.
Alle
Fragen zum Hundeführschein gibts hier im PDF
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung
des Hundes :
Die praktische Hunde-Führschein-Prüfung besteht aus fünf
Übungen, bei denen insgesamt 100 Punkte vergeben werden können.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn eine Punktezahl von mindestens
70 erreicht wird.
Übung 1 : Leinenführigkeit - 15 Punkte
a) Hörzeichen: "Fuß".
b) Ausführung: Der Hundehalter begibt sich mit seinem angeleinten
Hund zum Prüfer, läßt seinen Hund absitzen und stellt
sich vor. Die Leine muß locker durchhängend gehalten werden.
Von der Grundstellung aus muß der Hund dem Hundehalter auf das
Hörzeichen "Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder
zurück aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite
des Hundehalter bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen
oder stehen bleiben. Es sind dann mindestens je eine Rechts-, Links-
und Kehrtwendung und ein Anhalten auszuführen.
c) Bewertung: Vorlaufen, seitliches Abweichen, Zurückbleiben,
Unaufmerksamkeit und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
Übung 2 : Freifolge - 15 Punkte
a) Hörzeichen: "Fuß"
b) Ausführung: . Der Hundehalter nimmt seinen Hund in Grundstellung,
legt ihm einen Maulkorb an und leint ihn ab. Von der Grundstellung
werden aus muß der Hund dem Hundehalter auf das Hörzeichen
"Fuß" 30 Schritte geradeaus und wieder zurück
aufmerksam, freudig folgen, immer an der linken Seite des Hundehalters
bleiben und sich beim Anhalten selbständig setzen oder stehen
bleiben. Dann nimmt der Hundehalter dem Hund den Maulkorb wieder ab.
Von der Grundstellung aus muß der Hund erneut dem Hundehalter
auf das Hörzeichen "Fuß" aufmerksam, freudig
folgen, immer an der linken Seite des Hundehalter bleiben und sich
beim Anhalten selbständig setzen oder stehen zu bleiben. Es sind
dann wieder mindestens je eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung und
das Anhalten auszuführen.
c) Bewertung: Abneigung gegen Maulkorb, Vorlaufen, seitliches Abweichen,
Zurückbleiben, Geräuschempfindlichkeit, Ablenkung bzw. Unaufmerksamkeit
und/oder Gedrücktheit des Hundes entwerten entsprechend.
Übung 3 : Freilaufen mit Heranrufen - 10 Punkte
a) Hörzeichen: beliebig
b) Ausführung: Der Hundehalter läßt seinen Hund frei.
Wenn sich der Hund zwanglos mindestens 10 Meter entfernt hat, ruft
ihn der Hundehalter auf Anweisung des Prüfers mit einem beliebigen
Hörzeichen zu sich. Der Hund soll sofort und freudig zum Hundehalter
kommen.
c) Bewertung: Zögerndes Reagieren und Hereinkommen entwerten
entsprechend.
Übung 4 : Leinenführigkeit unter Ablenkung - insgesamt 50
Punkte
a) Hörzeichen: "Fuß"
b) Teil 1 10 Punkte
Ausführung: Auf Anweisung des Prüfers oder Prüfungsleiters
geht der Hundehalter mit seinem angeleinten Hund einen Weg oder eine
Straße entlang. Der Hund soll seinem Hundeführer auf der
linken Seite an lose hängender Leine willig folgen. Auf seinem
Weg wird der Hundehalter von einer vorbeilaufenden Person geschnitten.
Der Hund soll sich neutral und unbeeindruckt zeigen. Hundehalter und
Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens
sechs Personen, in der eine Person den Hundehalter anspricht und begrüßt.
Der Hund soll neben seinem Hundehalter sitzen oder liegen und sich
während der kurzen Unterhaltung ruhig verhalten.
Teil 2 10 Punkte
Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund zunächst
von hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen
gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt dem Hundehalter
und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Der
Hundehalter darf beim Vorbeifahren des Radfahrers das Hörzeichen
"Fuß" wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in
die Sitz- oder Platzposition bringen. In jedem Fall hat sich der Hund
unbeeindruckt zu zeigen.
Teil 3 10 Punkte
Ausführung: Danach werden Hundehalter und angeleinter Hund von
mindestens zwei Joggern überholt. Haben sich die Jogger entfernt,
kommen erneut Jogger dem Hundhalter und Hund entgegen und laufen an
ihnen vorbei, ohne ihre Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss
nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden und
entgegenkommenden Personen aber nicht belästigen. Der Hundehalter
darf beim Vorbeilaufen der Personen das Hörzeichen "Fuß"
wiederholen. Er kann seinen Hund aber auch in die Sitz- oder Platzposition
bringen. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline-Skater
Hund und Hundehalter überholen und ihnen wieder entgegen kommen.
In jedem Fall hat sich der Hund unbeeindruckt zu zeigen.
Teil 4 10 Punkte
Ausführung: Danach geht der Hundehalter mit angeleintem Hund
an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge gestartet.
Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
Hundehalter und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen.
Die Fensterscheibe wird heruntergedreht und der Hundehalter um eine
Auskunft gebeten. Dabei soll der Hund sitzen oder liegen. Der Hund
soll sich ruhig und unbeeindruckt zeigen.
Teil 5 10 Punkte
Ausführung: Danach überholen den Hundehalter mit angeleintem
Hund mindestens 2 andere Hundehalter mit ihren angeleinten Hunden
und kommen ihnen wieder entgegen. Beim Überholen und Entgegenkommen
anderer Hunde muss der Hund neutral, unbefangen und ohne Aggression
gegenüber diesen Hunden bleiben. Der Hundeführer kann hierbei
das Hörzeichen " Fuß" wiederholen oder den Hund
dabei in die Sitz- oder Platzposition bringen.
c) Bewertung: Der angeleinten Hund soll sich gegenüber den Passanten,
dem Radfahrer, den Joggern, den Verkehrsgeräuschen und Autos,
sowie gegenüber anderen Hunden unbefangen zeigen. Unsicheres
und/oder ängstliches Verhalten des Hundes entwerten entsprechend.
Übung 5 : Ablegen unter Ablenkung - 10 Punkte
a) Hörzeichen: "Platz", "Sitz"
b) Ausführung: Der Hundehalter legt seinen Hund zu Beginn der
Arbeit eines anderen Hundes mit dem Hörzeichen "Platz"
an einem vom Prüfer angewiesenen Platz ab, und zwar ohne die
Führleine oder irgendeinen Gegenstand bei ihm zu lassen. Nun
geht der Hundehalter wenigstens 20 Schritte vom Hund weg und bleibt
zum Hund gewendet stehen. Der Hund muß ohne Einwirkung des Hundehalters
ruhig liegen, während der andere Hund die Übungen 1 bis
4 zeigt. Während der Übung 4 des anderen Hundes geht der
Hundehalter in der Personengruppe mit. Nach der Personengruppe geht
der Hundehalter selbständig zu seinem Hund und stellt sich bis
zum Ende der Übung 4 an dessen rechte Seite. Während dem
Rest der Übungen 4 des anderen Hundes fährt ein Fahrradfahrer
(Moped, Auto)und laufen Jogger oder Inline-Skater an dem abgelegten
Hund vorbei. Nach Anweisung des Prüfers muß sich der Hund
auf das Hörzeichen "Sitz" aufsetzen.
c) Bewertung: Unruhiges Liegen des Hundes entwerten entsprechend.
Entfernt sich der Hund vor Vollendung der Übung 3 des vorgeführten
Hundes vom Ablegeplatz, so ist die Übung mit 0 zu bewerten.
Der ÖKV - Hundeführschein kann auch Hundehaltern/Hunden
ausgestellt werden, die höherwertige Prüfungen in speziellen
anderen Ausbildungssparten (BgH-2, GH-1,2,3, SchH-1,2,3, FH-1,2,3,
alle Rettungshundeprüfungen, Agility-1-2-3, jagdliche Leistungsprüfungen,
usw.) unter einem ÖKV - Leistungsrichter erfolgreich abgelegt
haben.
Ausgenommen davon sind BgH-A und BgH-1.
Erläuterungen zur Hundeführschein-Prüfung
(HFS)
Allgemeines :
Die Hundeführscheinprüfung (HFS) ist derzeit eine ganz normale
Prüfungsstufe im ÖKV-Prüfungssystem, so wie BgH-A,
BgH-1, usw.
Es sind derzeit mit der HFS-Prüfung keine Vorteile für den
Hundehalter im Bezug auf Hundehaltung und Hundehalteverordnungen verbunden.
Derzeit ist es den Gemeinden vorbehalten, für ihr Gebiet Beschränkungen,
aber auch Bedingungen für eine Erleichterungen den Nachweis einer
Hundeausbildung (z. B. einen Hundeführschein) zu erlassen. Praktisch
kann derzeit jede Gemeinde eigene Bedingungen aufstellen, wie es in
Deutschland schon die verschiedensten Arten von Sachkundenachweisen
für den Hundehalter und die verschiedensten Wesenstests für
den Hund gibt. Der ÖKV-Hundeführschein soll den Bürgermeistern
zeigen, daß sie nichts eigenes erfinden müssen. Möglichst
viele Hundehalter sollten diesen HFS vorweisen können. Ob die
Politiker das annehmen werden, steht in den Sternen, aber wir können
im Vorfeld und freiwillig die Bereitschaft der verantwortungsbewußten
Hundehalter demonstrieren.
Allen Vereinen wird deshalb dringend empfohlen Kurse und Prüfungen
für den HFS anzubieten. Es ist die Chance, die Kompetenz des
ÖKV und seinen Vereinen herauszustellen, nach dem Motto : Der
ÖKV - Ihr Partner in Hundefragen.
Die HFS-Prüfung ist vom organisatorischen Aufwand nicht zu unterschätzen
und bedarf einer guten Vorbereitung. Der Prüfungsleiter braucht
unbedingt ein bis zwei Helfer.
Beurteiler :
Als Beurteiler müssen ÖKV-Leistungsrichter für Gebrauchshunde,
Obediencehunde, Agilityhunde, Rettungshunde und Jagdhunde eingesetzt
werden.
Auswertung :
Sowohl bei der Sachkundeprüfung des Hundehalters als auch bei
der Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes
müssen jeweils 70 % der Punkte erreicht werden um die HFS-Prüfung
zu bestehen.
Gesamtbewertung :
130- 125 Punkte - vorzüglich
124 - 117 Punkte - sehr gut
116 - 104 Punkte - gut
103 - 91 Punkte - befriedigend
90 - 0 Punkte - mangelhaft
Sachkundeprüfung des Hundehalters :
Der Multiple Choice Test besteht derzeit aus 141 Fragen. Zu beantworten
sind 30 willkürlich ausgewählte Fragen. Von diesen 30 Fragen
müssen 70 % ( = 21 ) richtig beantwortet werden, um eine positive
Bewertung zu erhalten.
Bewertung :
30 - 29 richtige - vorzüglich
28 - 27 richtige - sehr gut
26 - 24 richtige - gut
23 - 21 richtige - befriedigend
20 - 0 richtige - mangelhaft
Die 30 Fragen sollen willkürlich erst kurz vor der Prüfung
ausgewählt werden, so daß der Prüfling sich nicht
auf bestimmte Fragen vorbereiten kann und möglichst alle Antworten
kennen muß.
Man kann für die Prüfung für jeden Prüfling den
kompletten Multiple Choice Test ausdrucken und die 30 ausgewählten
Fragen markieren. Wenn mehrere Prüflinge gleichzeitig geprüft
werden, sollen nicht alle die gleiche Fragenauswahl bekommen bzw.
ist darauf zu achten, daß nicht abgeschrieben wird.
Die Beantwortung der 30 Fragen muß unter Aufsicht des Leistungsrichters
erfolgen, der erforderliche Zeitaufwand beträgt ca. 15 bis 20
Minuten.
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung
des Hundes :
Es wird empfohlen diesen Teil der HFS-Prüfung, obwohl er auch
auf Hundesportplätzen erfolgen kann, an öffentlichen Orten
durchzuführen, z.B. Fußgängerzonen, dafür geeignete
Straßen und Plätze, Parkplätze von Einkaufszentren,
und ähnlichen
Der Zeitaufwand für Gehorsam und Sozialverträglichkeit ist
dem der BgH-2 gleichzusetzen, ca. 8 - 10 Minuten pro Prüfling..
Bewertung :
100-96 Punkte - vorzüglich
95 - 90 Punkte - sehr gut
89 - 80 Punkte - gut
79 - 70 Punkte - befriedigend
69 - 0 Punkte - mangelhaft
Dokumentation
Die Prüflinge erhalten bei positiven Abschluß den HFS.
Es kann zusätzlich eine Urkunde ausgestellt werden. Die Eintragung
in das Leistungsheft erfolgt mit der Abkürzung HFS, und unter
A die Sachkunde mit max. 30 Punkten, unter B Gehorsam und Sozialverträglichkeit
mit max. 100 Punkten.
Die Ergebnisse der HFS-Prüfung müssen, wie alle anderen
Prüfungen, mittels komplett ausgefüllten Bewertungslisten
dokumentiert werden. Bis zum Druck eigener Bewertungslisten für
HFS-Prüfungen können die vorhandenen BgH-Bewertungslisten
verwendet werden. Die BgH-Bewertungslisten müssen deutlich mit
HFS gekennzeichnet werden, die Punkte für die Sachkunde und die
Gehorsam und Sozialverträglichkeit werden mit einem Schrägstrich
getrennt eingetragen ( z.B.: 28/94 ). Wenn die Prüfung bestanden
wurde, sind die Gesamtpunkte und die dazugehörige Note einzutragen.
Wenn bei der Sachkundprüfung des Hundehalters und/oder bei der
Gehorsams- und Sozialverträglichkeitsprüfung des Hundes
70 % der Punkte nicht erreicht wurden, erfolgt keine Eintragung der
Gesamtpunkte und als Note mangelhaft.
Ausstellung des Hundeführscheines bei Nachweis
höherer Prüfungen :
Der HFS kann auch ausgestellt werden wenn folgende erfolgreich abgelegten
Prüfungen nachgewiesen werden : BgH-2 / GH-1,2,3 / FH-1,2,3,
SchH-1,2,3 / IPO-1,2,3 / Agility-1-2-3, RH-E, RH-F-A,B / RH-FL-A,B
/ RH-T-A,B / RH-L-A,B,C / RH-W-A,B,C / Jagdhundeprüfungen
Die Ausstellung kann von einem Vereinsvorsitzenden oder einem Leistungsrichter
vorgenommen werden.
Die Ausstellung des HFS ist mittels einer Bewertungsliste (siehe oben)
oder mittels einer Liste mit folgenden Daten zu dokumentieren.
Name des Hundehalters
PLZ und Wohnort
Straße
Name des Hundes
Zuchtbuchnummer
Wurftag
Geschlecht
Tätowierung /Chip
Daten der nachgewiesenen Prüfung ( Veranstalter, Art, Datum,
Ergebnis, Leistungsrichter )
Austeller des HFS
Ausstellungsdatum des HFS
Veranstaltungsgenehmigung
Alle ÖKV-Prüfungen haben Öffentlichkeitscharakter.
Deshalb muß für die HFS-Prüfung, so wie für alle
ÖKV-Prüfungen, eine Veranstaltungsgenehmigung vorliegen.
Sie wird von den dafür autorisierten Verbandskörperschaften
bzw. dem ÖKV-Leistungsreferat ausgestellt. HFS-Prüfungen
können in Zusammenhang mit anderen Prüfungsstufen durchgeführt
werden.
Formulare, Plaketten:
Die Formulare sind im ÖKV-Büro oder in den Büros der
Verbandskörperschaften (ÖGV, SVÖ, ÖRV, VHV, usw.
) erhältlich :
Formular Hundeführschein empfohlener VK Euro 4.-
HFS-Plakette für den Hund empfohlener VK Euro 5.-
HFS-Pin für den Hundehalter empfohlener VK Euro 4.-
Fragenkatalog (Multiple Choice Test) richtige Antworten fett gedruckt
empfohlener VK Euro 4.-
Fragenkatalog (Multiple Choice Test) neutral, ohne richtige Antworten
empfohlener VK Euro 4.-
Prüfungsgebühr
Empfohlene Prüfungsgebühr für den HFS : 16,- Euro.
Ursprünglich war vorgesehen die HFS-Prüfung kostenlos anzubieten.
Es wäre eine große Chance für die Vereine sich in
ihrer Gemeinde als kompetenten Ansprechpartner für Hundefragen
darzustellen und zugleich kostenlos ein Service für die Hundehalter
ihrer Gemeinde zu bieten. Die Akzeptanz und Unterstützung der
Gemeinde, die der Verein für die Erhaltung eines Platzes oftmals
bitter nötig hat, würde sich mancherorts entscheidend verbessern.
Quelle: Homepage
ÖKV