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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
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ABSTAMMUNGSNACHWEIS
"A-BLATT" siehe auch ZEO § 11, Punkt 1.) Eintragung in das A-Blatt: a) In das A-Blatt werden nordische Hunde
eingetragen, die hinsichtlich Abstammung und Zuchtvorgang allen diesbezüglichen
Bestimmungen des ÖKV und des ÖCNHS entsprechen. b) Es müssen drei komplette Ahnenreihen
in ein von der FCI anerkanntes Zucht- bzw. Stammbuch eingetragen sein. c) Genaueste Einhaltung der Zucht- und
Eintragungsordnung des ÖCNHS. d) Importhunde, die in ein anderes von
der FCI anerkanntes Zucht- oder Stammbuch eingetragen sind und auf dem
Abstammungsnachweis keinen Vermerk über Unregelmäßigkeiten
des Zuchtvorgangs aufweisen. |